Die EU will 2024 die Regeln für den Führerschein reformieren, um die Vorgaben für alle EU Bürgerinnen und Bürger zu vereinheitlichen und die Verkehrssicherheit zu steigern. Das Europäische Parlament hat am 28.02.2024 über einzelne Regeln dazu abgestimmt. Unter anderem ging es dabei um die Frage, ob Autofahrerinnen und Autofahrer künftig bei der Ausstellung und alle 15 Jahre bei Erneuerung des Führerscheins ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen. Zudem sah der Entwurf vor, die Führerscheine von Personen ab 70 Jahren auf maximal fünf Jahre zu befristen.
Das EU-Parlament hat sich in der Plenarsitzung jedoch gegen die Einführung solcher obligatorischen ärztlichen Überprüfungen ausgesprochen. Wie der ACV Automobil-Club berichtet, ist es somit den Mitgliedsstaaten überlassen, selbst entscheiden können, ob eine Selbstauskunft oder ein Gesundheitscheck eingeführt wird. "Obligatorische Gesundheitschecks bedeuten vor allem mehr Bürokratie anstatt mehr Verkehrssicherheit. Studien zeigen zudem, dass altersbasierte Fahrtauglichkeitsüberprüfungen kein allgemein wirksames Instrument sind, um schwere Verkehrsunfälle durch ältere Autofahrer und Autofahrerinnen signifikant zu reduzieren." erklärt ACV Geschäftsführer und EAC-Präsident Holger Küster.
Zwar tragen ältere Menschen häufiger die Hauptschuld, wenn sie in Unfälle verwickelt sind, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung sind sie allerdings seltener Unfallbeteiligte und zudem risikobewusste Verkehrsteilnehmer. Statt obligatorischer Fahrtauglichkeitsüberprüfungen sollten freiwillige Auffrischungskurse, begleitende Beratungsmaßnahmen, Rückmeldefahrten und Sensibilisierungskampagnen ebenso gestärkt werden wie die funktionierenden Maßnahmen in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Dazu zählt auch bei klar definierten Gründen oder Erkrankungen die Fahreignung sicherzustellen.
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